SiGeKo

 

SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator)

Am 01.07.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) bundesweit in Kraft getreten. Diese Verordnung findet Anwendung für alle Baustellen, bei denen

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Bei solchen Baustellen, und man kann davon ausgehen, daß ab der Größenordnung eines Einfamilienhauses diese Bedingungen erfüllt sind, ist dem zuständigen Gewerbeauf- sichtsamt spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine "Vorankündigung" zu übermitteln. Des weiteren ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen und während der Ausführung des Bauvorhabens die Sicherheit auf der Baustelle zu koordinieren.

Den genauen Text der Verordnung finden Sie hier.

Unser Büro erbringt die Leistung des SiGeKo auf der Grundlage der Baustellenverordnung. Sprechen Sie uns im Bedarfsfalle an, wir werden Sie ausführlich informieren.

Sicherheit geht vor!